Familienförderung im OM

Alles Gute für Familien mit Kindern

31.08.2023

Das Oldenburger Münsterland gilt als familienfreundliche Region – nicht zuletzt durch die Balance zwischen Natur und Zivilisation, die hervorragende Infrastruktur und die vielen Angebote für Groß und Klein. Aber auch die Familienförderungen der verschiedenen Städte und Gemeinden tragen zu einer hohen Lebensqualität bei.

Die Gemeinde Essen (Oldenburg) tut viel für ihre Bürgerinnen und Bürger – vor allem auch für Familien mit Kindern. Und das nicht erst seit Kurzem: „Unsere erste Familienförderrichtlinie stammt bereits aus dem Jahr 1995. Im Laufe der Jahre wurde die Richtlinie immer mal wieder aktualisiert und den Bedürfnissen der Familien angepasst“, berichtet Fachbereichsleiter Christoph König. Die aktuelle Richtlinie ist seit 2019 in Kraft und wird bis heute sehr geschätzt, nicht zuletzt, weil sie Familien langfristig und in allen Lebensabschnitten unterstützt.  

Viele Möglichkeiten der Förderung

So gewährt die Gemeinde nicht nur ein Geldgeschenk zur Geburt eines Kindes, sondern begleitet die Familie darüber hinaus. Eltern von Kindern, die Kindergärten und Schulen in gemeindlicher Trägerschaft besuchen, müssen sich keine Sorgen um die umgelegten Kosten für Materialien beispielsweise im Kunst-, Textil- oder Hauswirtschaftsunterricht machen, denn diese können von der Gemeinde getragen werden. Auch ein Teil des Mittagessens im Ganztagsbetrieb wird übernommen.

Sonderregelungen gibt es für Familien mit drei Kindern, alleinerziehende Elternteile mit zwei Kindern und Familien sowie Alleinerziehende mit einem behinderten Kind. Wenn hier Urkunden, Ausweise, Kopien oder Beglaubigungen durch die Gemeinde ausgestellt werden, ist das kostenlos. In diesen Fällen wird auch ein Teil der Kosten für Kurse anerkannter Bildungsträger gezahlt. Ebenso beteiligt sich die Gemeinde bei mehrtägigen Klassenfahrten mit bis zur Hälfte an den anfallenden Kosten. Und natürlich soll auch die Freizeit nicht zu kurz kommen: Die Hälfte der Kosten für eine Jahres-, 15er- und Familienkarte für das ortsansässige Solebad wird übernommen. So steht dem Badespaß mit der ganzen Familie nichts im Wege und wird für alle möglich gemacht.

Darüber hinaus haben Personen, die von der Gemeinde Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung Sozialhilfe erhalten, die Möglichkeit für 2,00 € je Mittagessen eine kostengünstige Mahlzeit im St. Leo-Stift Essen zu erhalten.

Ziel ist es, den hier lebenden Menschen und insbesondere den Familien mit Kindern ein möglichst attraktives Lebensumfeld zu bieten, damit sich die Familien in der Gemeinde auch wohlfühlen. Die Familienförderung leistet dafür einen kleinen, aber wichtigen Beitrag.

Ausgezeichnet familienfreundlich

Für ihre Angebote hat die Gemeinde Essen (Oldenburg) im Jahr 2018 als besondere Anerkennung vom Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. das „Fair Family“ – Gütesiegel“ erhalten. Er prämiert familienfreundliche Unternehmen, die sich besonders für die Interessen von Großfamilien einsetzen. Damit verbunden war die Auszeichnung mit dem Award der ELFAC (European Large Families Confederation) für vorbildliche Förderung insbesondere von kinderreichen Familien. 

Ortswechsel. Vergangenes Jahr wurde auch die Richtlinie über die finanzielle Förderung von Familien in der Gemeinde Visbek verändert. Seitdem sind darin auch Seniorinnen und Senioren sowie gesundheitlich beeinträchtigten Personen berücksichtigt. Außerdem wurden die Einkommensgrenzen der einkommensabhängigen Familienförderung angepasst. Konkret bedeutete das eine Erhöhung der Einkommensgrenze bei einer Familie mit zwei Kindern von ursprünglich 2.480 Euro auf 2.780 Euro.

Die Familienförderung der Gemeinde Visbek richtet sich nach dem Motto „Familien fördern – nicht ersetzen“. Damit sollen alle Bürgerinnen und Bürgern einen ausgewogenen Zugang insbesondere zu den Bereichen Bildung, Sport und Kultur bekommen. Die Gemeinde Essen (Oldenburg) und die Gemeinde Visbek sind damit hervorragende Beispiele für die familienorientierte Denkweise im Oldenburger Münsterland.