Essen gehen

Was nun in der Gastronomie wieder möglich ist

11.05.2020
Autor*in: Claus Spitzer-Ewersmann

Langsam, aber unbedingt sicher nimmt die Gastronomie in Niedersachsen wieder Fahrt auf. Restaurants, Cafés, Gaststätten und Biergärten im Oldenburger Münsterland dürfen den Betrieb aufnehmen. Was es dabei zu beachten gilt, erklären wir hier.

Welche Betriebe können seit dem 11. Mai wieder öffnen?

Die Regelung gilt vorerst ausschließlich für Restaurants, Cafés, Gaststätten und Biergärten. Hier dürfen inzwischen alle vorhandenen Plätze belegt werden, jeweils mit zwei Metern Abstand. Als Gast sollten Sie sich möglichst vorab telefonisch oder online anmelden und eine Ankunftszeit nennen (um Warteschlangen zu vermeiden). Zudem müssen Sie ihre Kontaktdaten hinterlassen.

Mit wem darf ich essen gehen?

Hinsichtlich Personen, die in einem Haushalt leben, bestehen keine Beschränkungen. Möglich ist auch, dass sich zwei Paare in einem Restaurant verabreden.

Was mache ich mit meiner Garderobe?

Mäntel, Jacken etc. bleiben direkt bei Ihnen am Platz.

Gelten die Abstands- und Hygieneregeln?

Sie sind selbstverständlich weiterhin gültig. Deshalb darf es beispielsweise keine Büffets und auch keine Selbstbedienung geben. Der Service ist verpflichtet, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen und muss für ausreichend Abstand zwischen den Gästen sorgen.

Wie läuft es mit Bestellung?

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) empfiehlt ausdrücklich, auf Speisekarten zum Blättern zu verzichten. Wenn Betriebe sie digital zum Download anbieten, können Sie sich Ihre Gerichte per Handy aussuchen. Auch die gute alte Kreidetafel, auf der Speisen notiert sind, könnte wieder zum Einsatz kommen.

Wie sieht es auf den Tischen aus?

Das Essen muss bereits komplett fertig auf dem Teller serviert werden. Gemeinsam zu nutzende Gegenstände dürfen nicht auf dem Tisch stehen. Salz- und Pfefferstreuer müssen durch Portionspackungen ersetzt, Essig- und Ölspender nur auf ausdrücklichen Wunsch gereicht werden. Tischdecken werden bei jedem Gästewechsel ausgetauscht.

Wie bezahle ich?

Möglichst kontaktlos, also beispielsweise per Karte oder direkt übers Smartphone.

Wird auch weiterhin der Abholservice angeboten?

Möglich ist das. Viele Betriebe haben auch bereits angekündigt, diesen Service wegen der guten Erfahrungen in den letzten Wochen aufrechtzuerhalten.

Und wann dürfen Discotheken, Bars und Kneipen wieder öffnen?

Das ist zurzeit noch unklar. Für diese Betriebe müssen erst überzeugende Konzepte für die Abstandsregelungen erarbeitet werden.

Die Empfehlungen des Dehoga können hier heruntergeladen werden.

Hinweis: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.